Bebauungsplan Sonnen-Halden III in Iggingen

Für das Baugebiet Sonnen-Halden in der Gemeinde Iggingen wurden bereits im Jahr 2009 erste Überlegungen mit Blick auf eine Siedlungserweiterung der Gemeinde am östlichen Ortsrand entwickelt und in einem Strukturkonzept festgehalten. Ziel war die Schaffung von Wohnbauflächen in einem topographisch anspruchsvollen Gelände, aber mit schöner Südhanglage, zur Deckung des örtlichen Wohnungsbedarfs.

Umsetzung

Die Umsetzung dieser Überlegungen erfolgte im Hinblick auf den Bedarf und die Flächenverfügbarkeit in mehreren Abschnitten.

Jeweils angelehnt an das Strukturkonzept wurden für alle Bauabschnitte, zuletzt die Erweiterung „Sonnen-Halden III“, städtebauliche Entwürfe erarbeitet, die dann die Grundlagen für die anschließenden Bebauungspläne bildeten.

Dabei wurde auf Grundlage der Bestandserfassung und der ermittelten Konflikte, Zwangspunkte und Restriktionen im Rahmen von Abstimmungsgesprächen mit Verwaltung und Gemeinderat, aber auch unter Einbeziehung der Fachbehörden für den gesamten Bereich aus verschiedenen Varianten ein finaler Entwurf beschlossen, der neben der Erschließung dort auch die Baustruktur und die Grünordnung bereits vorzeichnet.

Aspekte

Auch mit dem aktuellsten Bebauungsplan „Sonnen-Halden III“ wurde aus dem Strukturkonzept von 2009 heraus unter den Gesichtspunkten Ökologie, Wirtschaftlichkeit, Mobilität und Baustruktur ein qualitativ hochwertiges Wohngebiet entwickelt.

Wesentliche Aspekte, die bei der Planung eine wichtige Rolle eingenommen haben, waren folgende:
– wirkungsvolle Beachtung und Schutz der angrenzenden Biotope,
– Berücksichtigung der artenschutzrechtlichen Belange,
– sinnvolles Regenwassermanagement zur separaten Ableitung des Dachflächenwassers,
– Beachtung der landschaftlichen Gegebenheiten und der bewegten Topographie,
– Schaffung von angemessenen modernen Baumöglichkeiten unter Berücksichtigung eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden,
– Erweiterungsmöglichkeit des Baugebiets nach Osten durch entsprechende Straßenführungen,
– gute landschaftliche Eingrünung und Durchgrünung des Plangebiets.

Infrastruktur

Der Bebauungsplan wurden dann am 27.07.2020 als Satzung beschlossen und ist seit dem 02.09.2020 rechtsverbindlich. Im Anschluss daran wurde die verkehrliche Erschließung des Plangebiets, aber auch die Ver- und Entsorgung mit allen wesentlichen Medien hergestellt und die Bebauung des Gebiets ist heute bereits zu großen Teilen vorhanden oder in der Entwicklung.

Wohnbauplätze

Die Gemeinde kann mit dieser Planung ein nachhaltiges Angebot an Wohnbauplätzen gewährleisten, die insgesamt über eine hohe Wohnumfeldqualität verfügen, da verstärkt auf einen sensiblen Übergang in die freie Landschaft, eine gute Durchgrünung und einen guten Anschluss an die öffentliche Infrastruktur geachtet wurde. Durch Schaffung von Baumöglichkeiten, insbesondere für junge Familien, kann auch den aktuellen demografischen Entwicklungen entgegengewirkt werden. Dies sichert nachhaltig die Einrichtungen der Daseinsvorsorge der Gemeinde und schafft damit die Voraussetzungen für eine positive Entwicklung des Gesamtortes.